Aufnahmekriterien

Know-how als Voraussetzung

Ihrem Selbstverständnis als Leistungs- und Gütegemeinschaft trägt die GPRA mit strengen Auswahlkriterien Rechnung, die auch durch eine Aufnahmekommission geprüft werden. Ein strenges Selektionsverfahren stellt sicher, daß GPRA-Agenturen die Anforderungen an eine dem heutigen Stand entsprechende PR-Beratung erfüllen.

Kriterien für die Mitgliedschaft

1. Leistungspotential
Nachweis der wesentlichen Leistungsmerkmale einer PR-Agentur. Als solche gelten: Konzeption, Planung, Durchführung, Wirkungskontrolle von Medienarbeit, Publikationen und Events. Eine GPRA-Agentur verfügt über Full-Service-Kapazität. Für einzelne Leistungen können Subunternehmer herangezogen werden, die Agentur muss aber in der Lage sein, sie fachmännisch zu führen und zu überwachen. Nachweis entsprechender Aktivitäten über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren für zumindest einen Agenturkunden. Um die Leistungen zu gewährleisten, beschäftigt eine GPRA-Agentur im Regelfall neben dem Verantwortungsträger mehrere festangestellte Berater (im Schnitt 3 bis 10), die durch Ausbildung sowie Kunden-, Markt- und Berufserfahrung qualifiziert sind,sowie entsprechendes Servicepersonal / Sekretariat etc. Erscheinungsbild und Ausstattung der Agentur lassen professionelle Arbeitsmöglichkeiten erkennen.

2. Marktbewährung
Jede Agentur, die Mitglied der GPRA werden möchte, soll vor dem Aufnahmetermin einen die Marktbewährung bestätigenden Zeitraum in der bestehenden Struktur am Markt tätig sein. Nachweis durch:

  • Mindestens dreijähriges Bestehen der Agentur
  • Langfristige Tätigkeit für mehrere Kunden
  • Honorarumsatz von mindestens einer Million Euro in den letzten drei Jahren (nachgewiesen durch ein Steuerberater-Testat)

3. Informationspflicht
GPRA-Mitgliedsagenturen haben eine Informationspflicht hinsichtlich Eigenkapital, Gesellschaftskapital, Gesellschaftsstruktur (einschließlich Beteiligungen) und aktueller Geschäftslage (Offenlegung der Umsatz- und Mitarbeiterzahlen).

GPRA-assoziierte Agenturen

Junge Agenturen, die bestimmte Aufnahmekriterien der GPRA — zum Beispiel Mindestgröße, -umsatz und dreijährige Marktbewährung — noch nicht erfüllen, können als GPRA-assoziierte Agentur die Angebote der GPRA wahrnehmen. Voraussetzung für diese außerordentliche Mitgliedschaft: Die Agentur muss seit einem Jahr aktiv sein.

Weitere Informationen

Wenn Sie an einer Mitgliedschaft interessiert sind und weitere Informationen über Beiträge, Aufnahmegebühren, Serviceleistungen für Mitglieder etc. benötigen, dann setzen Sie sich bitte mit der Geschäftsstelle der GPRA in Verbindung.

Satzung der GPRA

GPRA Gesellschaft Public Relations Agenturen e.V.
Gertrud Masuch (Leitung GPRA-Geschäftsstelle)
Wöhlerstraße 3-5
60323 Frankfurt am Main
Fon: (0 69) 71 04 23-2 60
Fax: (0 69) 71 04 23-2 00
E-Mail: info(at)gpra.de